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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DER 360 GRAD VERANSTALTUNGSINSZENIERUNGS GMBH & CO. KG, IM FOLGENDEN „360 GRAD“ GENANNT

§1. Angebote von 360 Grad
a) Schriftlich verfasste Angebote behalten für drei Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots. 

§2. Stornierung von Veranstaltungen
a) Schriftlich bestätigte Termine für Veranstaltungen, Unternehmensberatungen, Vorträge und Coachings können bis 6 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden, bis drei Wochen vor dem Termin kann der Vertragspartner einmalig einen Ersatztermin benennen, andernfalls stellen wir den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand in Rechnung. Bei Absagen kürzer als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der vereinbarten Honorare oder Pauschalen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 

b) Anfallende Stornogebühren von Hotels, Location oder anderen gebuchten Fremdleistungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

c) Bei Nichterscheinen oder ohne fristgerechte Absage berechnet 360 Grad die volle Veranstaltungsgebühr. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. 

d) Die Teilnahme ist jederzeit übertragbar. 

e) Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden. 

§3. Zahlungsbedingungen
a) Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist 360 Grad berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10% p. a.

b) Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion.

c)  Alle Honorare und Leistungen verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer und belegten Reisekosten. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart. 

§4. Änderung des Leistungsumfangs
a) Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms ebenso wie der Einsatz der Trainer können unter Wahrung des Gesamtcharakters des Seminars geändert werden. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages. 

b) Bei Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges durch höhere Gewalt, insbesondere durch die Wetterlage beeinflusste Änderungen besteht kein Anspruch auf  Durchführung. 360 Grad bemüht sich unter diesen Umständen um ein Ausweichprogramm.

§5. Annullierung der Veranstaltung
a) Bei Ausfall der Veranstaltung durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung. 360 Grad müht sich in diesem Fall bestmöglich Ersatz anzubieten. 

b) Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

§6. Vertrauliche Informationen, Datenschutz
a) Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. 

b) Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. 

c) Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben. 

§7. Urheberrechte
a) Seminarbegleitende Arbeitsmappen, Unterlagen und elektronische Medien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Veranstaltungsteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 

§8. Mitwirkungspflicht
a) Die Vertragspartner verpflichten sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen. Dies gilt insbesondere für das rechtzeitige Anzeigen körperlicher Beeinträchtigungen durch die Veranstaltungsteilnehmer.

b) Bei sonstigen Störungen oder Beschwerden ist umgehend - also auch während einer Veranstaltung – einer der Verantwortlichen von 360 Grad zu informieren.

§9. Haftung
a) Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung. 

b) 360 Grad haftet für Schäden, die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften entstanden sind, sowie für Schäden, die von 360 Grad vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. 

c) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sport- und Abenteuerveranstaltungen immer einem besonderen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer sollen sich den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung. 

d) Die Teilnehmer werden von 360 Grad über alle bestehenden Risiken aufgeklärt und somit erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr.

e) 360 Grad übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Veranstaltungsvoraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben.

§10. Gerichtsstand
a) Gerichtsstand ist Köln. 

§11. Beschwerdemanagemet
Wenn Sie nicht zufrieden sind, melden Sie sich bitte unverzüglich unter 0221-97769791. Wir werden uns innerhalb von 24h um Ihre Beschwerde kümmern.

§12. Schlussbestimmungen
a) Für unsere Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.

 § 13. Medicalbogen
360 Grad behält sich bei nicht unterschreiben der Medicalbögen das Recht vor, das Programm zu beenden.

Der feststehende Ausdruck allgemeine Geschäftsbedingungen steht immer im Plural, insofern handelt es sich auch bei der Abkürzung AGB bereits um den Plural. Korrekturen.de,
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